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Neue Gesetze: Was ändert sich in der Pflege 2024?

Krankenhaus
12.03.2024

In der 35. Folge von „gut gepflegt“, dem Pflege-Podcast aus dem Unternehmen Menschlichkeit, nimmt uns Matthias Weber mit auf eine informative Reise durch die Neuerungen der Pflegelandschaft im Jahr 2024. Dabei gibt er nicht nur Einblicke in die aktuellen Veränderungen, sondern auch einen kleinen Vorgeschmack auf die zukünftigen Entwicklungen.

Von unserem Praktikanten Yanik Jung

Matthias Weber ist ein wahres Martha-Maria-Urgestein. Seinen ersten Arbeitsvertrag hatte er schon 1991 bei Martha-Maria. Nach einem kurzen beruflichen Abstecher ist er seit 2006 ununterbrochen in den unterschiedlichsten Abteilungen bei uns tätig – von der Chirurgie über die Pflegedienstleitung bis zur Notaufnahme.

Seit 2024 arbeitet er als Referent der Geschäftsführung der Martha-Maria Altenhilfe. "Mein Schwerpunkt liegt auf dem betriebswirtschaftlichen Bereich – Controlling, Vertragswesen und gesetzliche Neuerungen", erklärt Matthias Weber als Gast im Pflege-Podcast "gut gepflegt".

Die wichtigsten Änderungen in der Pflege 2024

In der 35. Folge spricht Weber mit Christian über die gesetzlichen Neuerungen in der Pflege im Jahr 2024. "Den Pflegebedürftigen kommt in der Zukunft etwas mehr Geld zu", erklärt Weber. Trotzdem hapere es insbesondere noch an der Transparenz. Die Beantragung von Förderungen sei mit unter noch immer sehr komplex.

1. Die zentralen Neuerungen kompakt zusammengefasst

  • Änderung bei dem Pflegeunterstützungsgeld
  • Entlastungsbudget für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
  • Anpassungen beim Pflegegeld und bei den Pflegesachleistungen
  • Leistungszuschuss bei stationärer Pflege

2. Pflegeunterstützungsgeld im Wandel

  • Formloser Anspruch wurde ermöglicht
  • Pflegeunterstützungsgeld ist nun jährlich statt einmalig erhältlich
  • Pflegeunterstützungsgeld setzt plötzlichen Pflegefall voraus

3. Finanzielle Unterstützung durch Entlastungsbudget in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können kombiniert werden
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden für Pflegegrad Stufe 2 bis 5 um 5 Prozent erhöht
  • Ab 2024 steht erstmals ein Entlastungsbudget für Pflegebedürftige der Stufe 4 und 5 bis zum 25. Lebensjahr zur Verfügung. Diese finanzielle Unterstützung wird genutzt, um die Pflege zu erleichtern. Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget dann für alle Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad zugänglich sein.

Blick in die Zukunft: Wie geht es weiter?

Wie werden die ambulanten Leistungen konkret angepasst? Wie geht es in den kommenden Jahren weiter? Und: Wo können sich Pflegebedürftige und Angehörige Hilfe suchen, wenn sie alleine nicht im Bürokratie-Dschungel weiterkommen?

Diese und weitere Fragen beantwortet Matthias Weber in der neusten Folge von "gut gepflegt". Abschließend blickt er positiv in die Zukunft, wenn er sagt: "Ich glaube, dass es ein guter Start ist."

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